Heilfürsorge, Beihilfe & Selbstzahler*innen

Freie Heilfürsorge 
Ihre Behandlungskosten werden in vollem Umfang vom Dienstherrn übernommen. Als Soldat erhalten Sie von der Freien Heilfürsorge eine Kostenübernahmeerklärung (0218/V) für 5 probatorische Sitzungen und zum Behandlungsbeginn eine erneute Kostenübernahme für weitere 25 Sitzungen.

Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt die Kosten für 5 probatorische und nach eingehender Prüfung der Behandlungsnotwendigkeit ggf. auch die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie im Umfang von 50 Stunden oder mehr zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Mein Honorar berechne ich nach fachlichem Ermessen nach dem 2,8- fachen bis 3,5-fachen Satz GOP.

Psychologische Beratung als private Leistung
Wenn Sie sich dazu entscheiden die Behandlungs- oder Beratungskosten selbst zu übernehmen, stelle ich die Rechnung direkt an Sie und orientiere mich dabei an der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).