PRAXISANGEBOTE
Begutachtung
Qualifizierte und unparteiische Begutachtung von Traumafolgestörungen
Psychoreaktive oder anhaltende Traumafolgestörungen können nach Unfällen, Gewalterfahrungen oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen auftreten. In verschiedenen rechtlichen Verfahren kann eine fachpsychologische Begutachtung erforderlich sein, um die Auswirkungen solcher Ereignisse auf die psychische Gesundheit nachvollziehbar und fundiert zu beurteilen. Zur Sicherung der Qualität stützen sich die Gutachten auf die wissenschaftliche Leitlinie der Fachgesellschaften (DGPPN, DeGPT u.a.).
Ich erstelle Gutachten zu reaktiven psychischen Traumafolgen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Soziales Entschädigungsrecht (OEG/SGB XIV)
- Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
- Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)
- Namensgutachten (NamÄndG)
Ziel der Begutachtung
Ziel der Begutachtung ist die unparteiische und fachlich fundierte Einschätzung, ob und in welchem Umfang psychische Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit einem belastenden Ereignis stehen.
Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, psychologischer Diagnostik sowie der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
01.
Auftragserteilung
Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage eines entsprechenden Auftrags durch die zuständige Stelle.
02.
Aktenanalyse
Vorliegende Unterlagen und relevante Informationen werden sorgfältig ausgewertet.
03.
Exploration
Im ausführlichen persönlichen Gespräch werden alle relevanten Fakten erfasst. Die Ergebnisse spezifischer Testverfahren ergänzen Ihre Angaben.
04.
Gutachtenerstellung
Die erhobenen Informationen werden aus objektiver Sicht fachlich bewertet und in einem Kausalitätsgutachten zusammengeführt. Dieses wird an die auftraggebende Stelle gesendet, die alles Weitere veranlasst.
Das ist keine ungewöhnliche Empfindung, vor allem, wenn das Ergebnis eine existenzielle Rolle für Sie spielt. Für eine qualifizierte Untersuchung ist es wichtig, dass Sie mitteilungsbereit sind. Um Sie dabei zu unterstützen, bemühe ich mich, eine sichere und vertrauensvolle Gutachtensituation zu schaffen.
Planen Sie bitte ca. 4-5 Stunden persönliche Anwesenheit ein. Die Uhrzeit der Mittagspause sowie kleinere Zwischenpausen vereinbaren wir in gemeinsamer Absprache.
Zur Sicherstellung Ihrer Identität bringen Sie bitte ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass o.ä.) mit. Sorgen Sie für ihre persönliche Verpflegung.
Nach dem persönlichen Untersuchungstermin erstelle ich das Gutachten und leite dieses zusammen mit den vorliegenden Akten an die beauftragende Stelle. Bis Sie eine Information über das Ergebnis erhalten, kann es mehrere Monate dauern.
Gutachten stellen eine unparteiische fachliche Beurteilung dar. Sie dienen der objektiven Einschätzung psychischer Traumafolgen und sind von einer therapeutischen Behandlung klar zu unterscheiden.